Aktuelles:

Liebe Vereinsmitgliederinnen und Vereinsmitglieder,

fast 23 Jahre hat unsere Bürgerinitiative unbeirrt und hartnäckig für die Abschaffung der Straßenausbaubeträge (SAB) gekämpft, die nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 abgeschafft wurden. Die Debatten über Sinn und Unsinn dieser Beiträge hat nun ein erfreuliches Ende gefunden. Die Angst vieler Grundstücksbesitzer und nachfolgender Generationen vor überhöhten Beitragsforderungen gehört der Vergangenheit an.
In Bürgerversammlungen, bei Demonstrationen, in Gesprächen mit Entscheidungsträgern aus Politik und Gesellschaft wurde mit Unterstützung der Thüringer Bürgerallianz e. V. die Abschaffung der Zwangsbeiträge immer wieder thematisiert. 
Die Rote-Kartenaktion war ebenfalls ein wesentlicher Meilenstein zu diesem historischen Erfolg. 
Hiermit danken wir unseren Mitgliedern für Ihre Aktivitäten und Solidarität. Nur durch Euer unermüdliches Wirken und dem Druck auf die Politik kam dieses tolle Ergebnis zustande. Natürlich, der Erfolg hat viele Väter. Es waren aber in erster Linie die streitbaren und unverzagten Bürgerinnen und Bürger Thüringens! Dafür gab es stellvertretend auch ein Dankeschön an die Thüringer Bürgerinitiativen vom Ministerpräsidenten Bodo Ramelow.

Nun müssen aber noch weitere Probleme bewältigt werden, wie z.B. die Rückerstattung von (SAB) aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 oder eine Härtefalllösung nach dem Beispiel Bayerns.
Eine generelle Rückzahlung der SAB von 1991 an ist aus vielerlei Gründen unrealistisch, wie es die CDU einen Tag nach ihrer Enthaltung bei der Abstimmung am 12.09.2019 im Thüringer Landtag nun plötzlich fordert. Da die CDU schon immer gegen die Abschaffung der SAB war, ist diese Forderung nur scheinhaltig, was die Bürgerinnen und Bürger Thüringens leicht durchschauen werden.

Trotz dieses großartigen Erfolges sind weitere Ungerechtigkeiten, die im kommunalen Bereich noch bestehen, zu lösen. So ist z. B., die Abwasserbeseitigung eine öffentliche Aufgabe, die zur Daseinsvorsorge gehört und sozialverträglich zu realisieren ist. Die Zweckverbände müssen für alle Abwasseranlagen vollumfänglich zuständig sein. Die Abwasserbeiträge müssen abgeschafft und die Investitionen über Verbrauchsgebühren finanziert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Engagements könnte die Reform der Grundsteuer sein, damit auch die Wohnkosten nicht weiter verteuert werden.

Mit der Thüringer Bürgerallianz und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wird die Geraer BI weiterhin eng zusammen arbeiten, um diese Ziele konsequent zu erfüllen.

Bethenhausen, 08.05.2019  



Medieninformation

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Veröffentlichung unserer Pressemitteilung, Für Rückfragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung

 

Straßenausbaubeiträge abgeschafft

Fast 23 Jahre hat auch unsere Bürgerinitiative unbeirrt und hartnäckig für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gekämpft. Die Debatten über Sinn und Unsinn dieser Beiträge hat nun mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition am 12. September 2019 ein Ende gefunden. Es ist schon eine historische Zäsur bei der Entlastung der Bürger in unseren Freistaat, wenn der Landtag diesen Schritt nun endgültig, rückwirkend zum 1. 1. 2019 beschlossen hat.

Natürlich danken wir an dieser Stelle nicht nur unserer jetzigen Landesregierung, die diesen Schritt auch gegen viele politische Widerstände möglich machte, sondern insbesondere auch den Menschen, die über Jahrzehnte gegen die ungerechten Beiträge protestiert haben.

Ein erster großer Schritt ist getan. Natürlich müssen nunmehr noch einige offene Fragen geklärt werden, wie z. B. die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen aus dem Zeitraum von 2015 – 2018 und die Handhabung von Härtefallregelungen.

Obwohl die CDU viele Jahre selbst in Regierungsverantwortung die Weichen für eine Entlastung der Bürger hätte stellen können, ist ihre Position der Enthaltung bei der Abstimmung im Thüringer Landtag mit der Begründung – man sei für eine Rückzahlung aller Beiträge ab 1991 - völlig unrealistisch.

Derartiges Agieren ist scheinheilig und schnell durchschaut.

 

Günther Franke

BI-Vorsitzerder

P.S. Trotz mehrmaliger Bitte an die OTZ, wurde unser Beitrag nicht veröffentlicht.

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitstreiter,

seit vielen Jahren gibt es thüringenweit öffentliche Diskussionen über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Dem beharrlichen Wirken auch unserer, der mitgliederstärksten Bürgerinitiative unter dem Dach der Bürgerallianz Thüringen (BA), ist es zu verdanken, dass ein Umdenken der Entscheidungsträger gegenwärtig im Gange ist. Alle Zeichen sprechen dafür, dass das laufende Gesetzgebungsverfahren in Kürze eine Abschaffung der Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 festlegen wird. Trotz dieser Erfolge bleiben uns noch genügend „Baustellen“ erhalten, die auch zukünftig unser solidarisches Wirken erfordern wird.

So z. B. arbeitet die Thüringer Landesregierung an einem neuen Wassergesetz, was wir natürlich kritisch begleiten werden. Die Wasser- und Abwasserzweckverbände beabsichtigen, ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nicht mehr vollumfänglich nachzukommen, da sie die mit erheblichen Kosten verbundenen Aufgaben zum Bau von Kleinkläranlagen (KKA) oder Abwasserpumpanlagen zum großen Teil den Grundstücks- und Hauseigentümern „aufbürden“ wollen.

Auch über eine detaillierte Ermittlung der Grundstücksdaten für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr sollen die Abgabepflichtigen zukünftig noch stärker zur „Kasse“ gebeten werden.

Transparente und einheitliche Fernwasserpreise, gemäß dem Solidarprinzip für das Allgemeingut „Trinkwasser“ beim Thüringer Fernwasserversorger (TFW), fordern wir seit 2012 von der Thüringer Landesregierung. Einer solidarischen Lösung sind wir zumindest bis zum heutigen Tag nicht nähergekommen.

Darüber hinaus können die Haus- und Grundstückseigentümer auch durch die Reform der Grundsteuer mit neuen finanziellen Belastungen rechnen.

Gerade in einem Wahljahr ist der Wähler als Souverän gefragt. Er kann mit seiner Stimme Verantwortung übernehmen und Veränderungen im Sinne einer solidarischen Gesellschaft aktiv mitgestalten.

Die Bürgerinitiative Gera hat sich, wie schon vor 4 Jahren, mit der BIZ (Bürgerinitiative für sozialverträgliche Abgaben- und Leistungsgerechtigkeit in Zeulenroda und Umgebung e.V.)  auf eine gemeinsame Kandidatenliste verständigt.

So haben wir Mitglieder unserer Bürgerinitiative aus dem ehemaligen Gera-Land, die sich auch aktiv an der erfolgreichen Aktion „ROTE KARTE“ beteiligten, für eine Kandidatur in den Kreistag Greiz auf die „BIZ offene Liste“ gewinnen können.

Liste: 9

 

  1. NERLICH, Andreas, Lehrer,                                                                      07570 Wünschendorf .................................................(Listenplatz 2)

  2. FRANKE, Günther, Dipl.-Ing.,                                                                    07554 Bethenhausen................................................. (Listenplatz 4)     

  3. GROSS, Ullrich, Rentner,                                                                               07570 Wünschendorf .................................................(Listenplatz 8)

  4. WAPPLER, Matthias, Rentner,                                                                     07570 Wünschendorf..................................................(Listenplatz 9)

  5. DIX, Reinhard, Elektromeister,                                                                         07570 Wünschendorf............................................. ....(Listenplatz 10)

  6. MÜLLER, Günther, Fahrlehrer,                                                                        07570 Wünschendorf..................................................(Listenplatz 11)

                                          

Für den Stadtrat GERA kandidiert erneut für „Die LINKE“ unser aktives Vorstandsmitglied Uwe Raubold. (der bereits jetzt dem Stadtrat angehört).

Liste: 2

 

         RAUBOLD, Uwe, Rentner,

         07546 Gera....................................................... (Listenplatz15),

Als Gründungs- und Vorstandsmitglied leistet er besonders bei der Begleitung von Widerspruchsverfahren und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine wertvolle Arbeit für unsere BI. Als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des ZV ME ist er für uns ein wichtiges Bindeglied.

Im Interesse eines weiterhin erfolgreichen Wirkens unserer Bürgerinitiative, bitten wir um Eure Unterstützung für die oben angegebenen Kandidaten.

Besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Günther Franke  

Vorsitzender





Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitstreiter,

das Jahr 2018 war für unseren Einsatz ein besonders erfolgreiches. 
Bekanntermaßen kämpfen wir seit nunmehr über 22 Jahre für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. 
In den vergangenen Monaten wurde der Druck von der breiten Öffentlichkeit auf unsere Landesregierung spürbar erhöht, damit die ungerechten „Zwangsbeiträge“ abgeschafft werden, wie es in anderen Bundesländern bereits realisiert wurde. Nach dem Grundsatz „Besitz verpflichtet“ - die öffentlichen Straßen und Nebeneinrichtungen gehören den Kommunen - wird nun endlich Recht und Gerechtigkeit hergestellt! 
Obwohl DIE LINKE. und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN in der Koalition rechtzeitig erkannt hatten, dass nur die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zielführend sein kann, brauchte es noch Zeit, um auch die SPD als Koalitionspartner von der Notwendigkeit dieses Schrittes zu überzeugen.
Durch das beharrliche Wirken der Thüringer Bürgerinitiativen unter dem Dach der Bürgerallianz Thüringen (BA) und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN e.V.) hat die „Rote-Karten-Aktion“ maßgebend zum Umdenken der Entscheidungsträger geführt. Ein besonderer Dank gilt Allen, die mit ihrem hohen Einsatz zum Erfolg dieser Aktion beigetragen haben.
Da auch die CDU sich inzwischen ebenfalls für die Abschaffung der Beiträge ausgesprochen hat, dürfte die Zielstellung – den Gesetzentwurf im 1. Halbjahr 2019 einzubringen und rückwirkend zum 1. Januar zu beschließen – nichts mehr im Wege stehen.
Eine weitere gute Erfahrung – im Kampf nicht nachzulassen – nach dem Motto „Wer kämpft, kann auch gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“ Diese Gewissheit wird uns auch bei zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen begleiten. 

Die Thüringer Landesregierung erarbeitet z. Zt. ein neues Wassergesetz, was wir natürlich kritisch begleiten. Die Bürgerallianz (als anerkannter Fachverband) fordert im zuständigen Ausschuss Umwelt, Energie und Naturschutz im Thüringer Umweltministerium bei öffentlichen Anhörungen eindringlich, dass die Wasser- und Abwasserzweckverbände ihrer Abwasserbeseitigungspflicht zu 100 Prozent nachkommen. Das Bauen und das Betreiben von Kleinkläranlagen (KKA) oder Abwasserpumpen, insbesondere im ländlichen Raum, darf nicht von den Bürgern abverlangt werden. Insgesamt wären hierbei ca. 60 000 Thüringer betroffen. 

Eine wesentliche Forderung von uns ist deshalb, dass zentrale Lösungen im ländlichen Raum absoluten Vorrang haben sollen. 
Derzeit ist im Gespräch, dass Gemeinden mit unter 200 Einwohnern mit Einzellösungen konfrontiert werden sollen.
Bis dieses Gesetz beschlossen wird, sollte für Betroffene ein flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für KKA weitere Kostenbelastungen abwenden. Im Hinblick auf den Solidargedanken wird sich unsere BI für gleiche finanzielle Belastungen aller Anschlussnehmer einsetzen. Wir fordern, dass erforderliche Investitionen über die Verbrauchsgebühren finanziert werden.

Seit 2012 fordern wir von den Landesregierungen, dass transparente und einheitliche Fernwasserpreise gemäß dem Solidarprinzip für das Allgemeingut „Trinkwasser“ beim Thüringer Fernwasserversorger (TFW) gelten sollen.
Nun liegt uns von der Landesregierung ein Gesetzentwurf über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung zur Diskussion auf dem Tisch. Dort sollen aber nur die Preise für Rohwasser aus den Talsperren zur Trinkwasseraufbereitung landesweit einheitlich geregelt werden. 
Momentan sind die kommunalen Akteure nicht bereit, einheitliche Fernwasserpreise einzuführen, weil sie nur im eigenen Interesse handeln und sich gegen Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung verwehren.

Im Jahr 2018 haben wir bei wichtigen Zielen bedeutende Fortschritte erreicht. Der nächste Schritt ist, dass diese Ergebnisse zu konkreten rechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dazu werden wir die Zusammenarbeit mit der BA Thüringen und dem VDGN weitere vertiefen. 

Eine Bitte an die Mitglieder aus dem Landkreis Greiz: 
Wir wollen auch in diesem Jahr die Bürgerinitiative Zeulenroda (BIZ) zur Kreistagswahl unterstützen. Hierfür werden Kandidaten gesucht, die sich über BIZ-offene Liste zur Wahl stellen wollen. Interessenten melden sich bitte bei uns.

Uwe Raubold, der aktiv und ideenreich als Vorstandsmitglied in unserer BI wirkt und arbeitet, stellt sich erneut zur Stadtratswahl auf der Liste der Linken. Wir würden uns freuen, wenn die Geraer ihn unterstützen.

Vielen Dank für die geleisteten Unterstützungen! Wir wünschen uns für unsere weiteren Vorhaben ein erfolgreiches Jahr 2019. 


Günther Franke

BI-Vorsitzender




Wahlprüfstein zur OB-Wahl 2018 in Gera


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Geraer Bürgerinitiative setzt sich seit über 2 Jahrzehnten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) ein. Sie sind unsozial, ungerecht und bringen den Kommunen nicht den erhofften wirtschaftlichen Effekt. Eine Erhebung der Stadt Jena zeigte auf, dass die eingeforderten SAB durch die Vielzahl der notwendigen Verwaltungsakte aufgefressen werden und den eigentlichen Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Den Ärger und den Verdruss der Bürger nicht mit eingerechnet.
In Gera wird wegen fehlender Eigenmittel bei Straßenausbaumaßnahmen eine Kostenspaltung für Einzelmaßnahmen, wie z. B., die Straßenbeleuchtung durchgesetzt, ohne, dass für die jeweilige Straße ein Gesamtinvestitionskonzept vorliegt, und dadurch Mehrkosten für die Anlieger entstehen.

Unsere Frage an Sie:
Werden Sie die SAB in Ihrer Amtszeit abschaffen, oder, wie jetzt vom Thüringer Landtag in Aussicht gestellt, den Anliegeranteil bis auf 10% senken?

Mit freundlichen Grüßen

Günther Franke
BI-Vorsitzender

Stellungnahme von Herrn Vorarb
28.04.2018 
Sehr geehrter Herr Franke,

zu Ihrem Thema Straßenausbaubeiträge:

Mein Ansinnen wird es grundsätzlich sein, alle zu erhebenden Beiträge auf Sinn und Effizienz zu überprüfen. Sollte ich dabei feststellen, dass der zugrunde liegende Verwaltungsakt (Erhebung, Verwaltung, Einzug, etc.) den wirtschaftlichen Nutzen in Frage stellt, werde ich entsprechende Vorschläge zur Optimierung unterbreiten. Dazu kommt auch, inwieweit das Entscheidungsgremium der Stadt (=Stadtrat) hier die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt.

Das Ganze selbstverständlich eingebettet in geltendes Recht.

Mit den besten Grüßen

Julian Vonarb




Stellungnahme Frau Dr. Hahn
06.04.2018
Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Straßenausbaubeiträge, auf die ich sehr gern antworte. Vorausschicken möchte ich meinen Dank für das ehrenamtliche Engagement, das die Geraer Bürgerinitiative und Bürgervertretung gegen überhöhte Kommunalabgaben aufbringt.

Als Oberbürgermeisterin ist mir sehr daran gelegen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft nicht mit überzogenen Abgaben zu belasten. So setze ich mich konsequent für eine Senkung der Grund- und Gewerbesteuer ein. Ein Etappenerfolg ist, dass wir – entgegen der ursprünglichen Forderung des Landes – in diesem Jahr nicht die Gewerbesteuer erhöhen mussten. 

Der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen obliegt nicht dem Wohlwollen der Kommunen. Das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt Gera verlangt von uns regelmäßig, alle möglichen Einnahmequellen zu erschließen. Ich sehe den Gesetzgeber gefordert, eine gerechte Neuregelung zu schaffen. In Bayern erarbeitet die CSU gerade einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. In Thüringen soll es ab 2019 möglich sein, dass Kommunen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten. Allerdings gibt es Bedingungen: Die Kommunen, die auf Ausbaubeiträge verzichten, müssen finanziell leistungsfähig sein und dürfen drei Jahre keine Extra-Finanzzuweisungen vom Land erhalten haben. Ich befürchte, dass hier eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen wird. Ich unterstütze die Haltung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und den Kommunen die Einnahmeausfälle durch das Land zu erstatten, anstatt den Städten und Gemeinden den Schwarzen Peter zuzuschieben. 

Die Geraer Bürgerinitiative und ich als Oberbürgermeisterin verfolgen im Zusammenhang mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen das gleiche Ziel. Darum freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit im Interesse der Einwohner unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Viola Hahn




Stellungnahme Frau Jung
28.04 2018 
Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für die per E-Mail erhaltene Anfrage, die ich Ihnen natürlich gern beantworten möchte.
In meiner politischen Tätigkeit als Landtagsabgeordnete der Partei DIE LINKE, stellvertretende Landtagspräsidentin und bis 2015 als Fraktionsvorsitzende meiner Partei im Geraer Stadtrat, kenne ich die Bemühungen der Bürgerallianz Thüringen und auch der Geraer Bürgerinitiative im Kampf zur gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen.
Beim Verfolgen der Debatten zu diesem Thema stellt man fest, dass der Kreis der Bundesländer, die noch an unzeitgemäßen und ungerechten Abgabenbelastungen festhalten, immer kleiner wird.
Die grundsätzliche Position meiner Partei, die ebenfalls eine vollständige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen favorisiert, vertrete und unterstütze ich voll inhaltlich und werde dafür im Rahmen meiner Entscheidungsmöglichkeiten auch tätig werden.
Nun ist auch bekannt, dass in Thüringen versucht wird mit „kleinen Schritten“, z. B. der rückwirkenden Begrenzung mit „Stichtagsregelungen“ oder der Anstrebung einer „Kann-Regelung“, die Ermessensspielräume finanziell gut gestellter Gemeinden zu erweitern, das Problem zumindest abzuschwächen. Natürlich wird eine solche immer komplizierter werdende Regelung weitere gerechtfertigte Proteste nach sich ziehen.
Leider ist eine klare Lösung zur Abschaffung mit den Koalitionspartnern in dieser Legislaturperiode in Thüringen nicht möglich.
Mir ist auch bekannt, dass der Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Bearbeitung der Beiträge und deren Widersprüche oftmals höher ist, als die Einnahmen. Dies betrifft oftmals die Abrechnung von Teilmaßnahmen, wie der Straßenbeleuchtung auf der Grundlage von Abschnittsbildung- und Kostenspaltungsbeschlüssen.
Eine Häufung von Anfragen Geraer Bürger - die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in unserer Stadt betreffend -, haben eine Reihe von Fragen zur Anwendung und Handhabung aufgeworfen.
Nach ThürKO sind Beschlussfassungen über Festsetzung von Abgaben grundsätzlich k e i n e laufenden Angelegenheiten, die vom Oberbürgermeister/in der Stadt entschieden werden können, sondern Entscheidungen des innerdienstlichen Ermessens, die dem zuständigen Gemeindeorgan, dem Stadtrat, obliegen. Kurioserweise wurde im § 13 der Hauptsatzung der Stadt Gera die Entscheidung über Bildung von Erschließungseinheiten/Abrechnungseinheiten Abschnittsbildung sowie Kostenspaltung dem
Oberbürgermeister übertragen, der wiederum ohne notwendige Kontrollmechanismen diese Aufgabe zur „selbstständigen Bearbeitung“ auf Mitarbeiterebene der Verwaltung delegiert hat.
Jedem ist klar, dass sich eine derartige Verfahrensweise zum Nachteil der betroffenen Bürger auswirkt. Eine vergleichbare Übertragung grundsätzlicher Aufgaben an Bedienstete einer Stadtverwaltung gibt es in keiner weiteren kreisfreien Stadt Thüringens. Im Falle meiner Wahl als Oberbürgermeisterin der Stadt Gera werde ich diesen Missstand korrigieren.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass bei der letzten Stadtratswahl im Jahr 2014, Dr. Wolfgang Neudert und Uwe Raubold für DIE LINKE kandidierten und gewählt wurden. Sie sind zugleich im Vorstand der Geraer Bürgerinitiative aktiv tätig und stehen für eine sozial gerechte und verantwortungsvolle Politik ein. Als Vorstandsmitglied in der Dachorganisation – der Thüringer Bürgerallianz – ist Uwe Raubold zudem sehr eng und aktuell mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der Abgabenpolitik über unsere Landesgrenzen hinaus informiert.
Sollte ich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erhalten, würde ich die Sach- und Fachkompetenz dieser beiden Fraktionsmitglieder meiner Partei auf diesem Gebiet nutzen, um linke, soziale und gerechte Politik auf diesem Gebiet in unserer Stadt umzusetzen.

Gera, den 9. April 2018

Mit freundlichen Grüßen

gez. Margit Jung



Stellungnahme Herr Hein
11.04.2018 
Sehr geehrter Herr Franke,

leider komme ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen steht nicht im Belieben des Oberbürgermeisters. Allerdings ist die jetzige Regelung, wonach die Erhebungspflicht letztlich davon abhängt, ob Anlieger in einer finanzstarken oder finanzschwachen Stadt leben, denkbar ungerecht.
Die Stadt Gera gehört in der Kreis der Gemeinden, die die Erhebung nach der gegenwärtigen Gesetzeslage durchsetzen müssen. 

Sollte in Thüringen eine vergleichbare Lösung wie jetzt in Bayern gefunden werden, fände ich das sehr begrüßenswert. Allerdings ist es dann natürlich erforderlich, die Gemeinden durch Landesmittel zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Hein





Einschätzung der BI-Gera vom 10.04.2018


Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

Wahlen sollten immer mit der Verantwortungswahrnehmung der Bürger einhergehen, um die Zukunft aktiv mit gestalten zu können.

Gegenwärtig stellen wir fest, dass in immer mehr Bundesländern die Abgabengesetzgebung – besonders die ungerechten und unzeitgemäßen Straßenausbaubeiträge – auf den Prüfstand kommen. Nachdem in Berlin, Baden-Württemberg und Hamburg keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, gibt es deutliche Signale aus Hessen und Schleswig-Holstein, die Straßenausbaubeträge auch abschaffen zu wollen. In Bayern hat man sogar angekündigt, noch in diesem Jahr, vor den Landtagswahlen, diese ungerechten Beitragserhebungen per Gesetz abzuschaffen. 

Natürlich tun auch wir alles, dass in Thüringen die Kosten für Straßenausbau und deren Teileinrichtungen nicht länger auf seine Bürger abgewälzt werden. Auch die für Thüringer Gemeinden in Betracht gezogenen Erweiterungen der Ermessensspielräume lösen die Probleme nicht; sie führen vielmehr zu neuen Ungerechtigkeiten.

Für uns ist das Anlass, die sechs Kandidaten, die sich in Gera für das Amt des Oberbürgermeisters/in bewerben, gezielt nach ihrem Standpunkt zu diesen Themen zu befragen. Die Antworten sollen eine Hilfestellung für die Wahlentscheidung am kommenden Sonntag sein. 

Von drei der sechs angeschriebenen OB-Kandidaten haben wir eine Rückantwort erhalten. Die Kandidaten Norbert Hein, Nils Fröhlich und Dieter Lautenbach haben auf unsere Anfrage hin n i c h t geantwortet.

In der Reihenfolge, in der wir die Antworten erhalten haben, möchten wir die abgegebenen Standpunkte kurz beschreiben. Die kompletten 
Stellungnahmen sind auf unserer Homepage ab dem 12. April unter www.BI-Gera.de einsehbar. 



OB-Kandidat – Herr Julian Vonarb (Antwort v. 3. 4. 2018 ) möchte alle zu erhebenden Beiträge auf Sinn und Effizienz überprüfen, um die Frage des wirtschaftlichen Nutzens beantworten zu können. Seine Antwort lässt nicht erkennen, ob eine Bereitschaft besteht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen oder zumindest die Belastungen der Bürger zu minimieren.

OB-Kandidatin – Frau Dr. Viola Hahn ( Antwort v. 6. 4. 2018 ) würdigte das Engagement der BI-Gera und bekundet das gleiche Ziel – die Abschaffung aller Straßenausbaubeiträge – verfolgen zu wollen. In diese Aussage, wie auch der Hinweis, die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Wirtschaft nicht mit überzogenen Abgaben belasten zu wollen, sehen wir einen positiven Ansatz gegenüber bisherigem Handeln auf diesem Gebiet. Des weiteren wies Frau Dr. Hahn darauf hin, dass der Verzicht auf Erhebungen nicht dem Wohlwollen der Kommunen obliegt.

OB-Kandidatin – Margit Jung ( Antwort 10. 4. 2018 ) antwortete am ausführlichsten. Sie verwies auf die grundsätzliche Position ihrer Partei (DIE LINKE) zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, die sie voll inhaltlich unterstützt und auch im Rahmen vorhandener Entscheidungsmöglichkeiten umzusetzen gedenkt. Eine klare Absage geht auch an alle Überlegungen des Gesetzgebers, nur „kosmetische Verbesserungen“ vorzunehmen, die aber keine wirkliche Lösung darstellen. Auf Grundlage vieler gemeinsamer Positionen setzt sie auf eine weitere zielführende Zusammenarbeit mit der BI. 

Wir wissen sehr wohl, dass die Kommunalvertreter keinen direkten Einfluss auf die Landesgesetzgebung haben. Sie können aber durchaus über ihre politische Einflussnahme in den verschiedensten Gremien aktiv werden und geäußerte Standpunkte zum Abgabenrecht vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Franke
BI-Vorsitzender




 





Mitgliederbrief 2018 

Unser Verein engagiert sich sehr für den Solidargedanken. Wir stellen aber immer wieder fest, dass die letzten 20% der noch nicht an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Haushalte, insbesondere im ländlichen Raum, übermäßig hoch belastet werden. Nach unserer Auffassung macht es sich unser Zweckverband (ZVME) sehr leicht, er achtet seinerseits sehr auf die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes, macht dies aber voll auf Kosten der Anschlussnehmer.
Die Wirtschaftlichkeit des ZVME als Eigenbetrieb muss die Wirtschaftlichkeit für die Anschlussnehmer selbstverständlich mit einschließen. 
Genau dafür haben die umliegenden Kommunen die wichtige Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung an den ZVME übertragen.

Wir halten die derzeitige Strategie des ZVME für falsch, da aktuell die Kosten
- sprich Investitionen - halbiert werden und dafür aber die Mehraufwendungen den Anschlussnehmern aufgebürdet werden.
Die Hausbesitzer sollen die Kläranlagen bzw. Pumpstationen auf ihren Grundstücken auf eigene Kosten bauen, betreiben, warten und überprüfen lassen. Die Gründe sind nicht nachvollziehbar. Hier wird das Solidarprinzip vom ZVME ausgehebelt und der Gleichbehandlung aller Anschlußnehmer entgegengewirkt. Möglicherweise bringen die längst überfälligen Jahresabschlüsse der Jahre 2015 und 2016 in Zukunft darüber mehr Klarheit. Das diese Jahresabschlüsse immer noch nicht vorliegen, nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis.
Man kann nur vermuten, dass die Betriebskosten in diesen Zeitraum angestiegen sind, weil der Dienstleistervertrag mit der OTWA Ende 2014 aufgekündigt und die Umstrukturierung zum Eigenbetrieb sehr teuer wurde. Damit sich aber die Umstrukturierungskosten nicht in der neuen Gebührenkalkulation niederschlagen, wurde der Investitionsumfang einfach halbiert. 

Wir begrüßen sehr, dass mit dem neuen Wassergesetz der Thüringer Landesregierung die Wasser- und Abwasserzweckverbände in Thüringen wieder mehr in die Pflicht genommen und ihrer originären Aufgabe und Verantwortung der Abwasserbeseitigungspflicht gerecht werden. Die Errichtung und Betreibung von Kleinkläranlagen soll dort den Zweckverbänden auferlegt werden. Das findet unsere uneingeschränkte Zustimmung, nicht aber die Befürwortung durch die Zweckverbände, wie das die öffentliche Diskussion zum Entwurf des Wassergesetzes beweist. (siehe OTZ vom 22.11.2017)
Es kann doch nicht sein, wie in Trebnitz und Laasen geschehen, dass die Hausbesitzer ihr Abwasser bis nach Stublach in die zentrale Kläranlage selber pumpen müssen. Somit hat der große ZVME seine Pflichten verletzt und seine erhobenen Gebühren und Beiträge sind nicht gerechtfertigt. 
Durch den Thüringer Landtag, das höchste gesetzgebende Gremium des Landes, wurde im September 2017 der Beschluss gefasst für ein flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen bis zum Inkrafttreten einer Novelle des Thüringer Wassergesetzes.

Gemeinsam mit der Thüringer Bürgerallianz e.V., in der auch unsere BI Mitglied ist, engagieren wir uns, für eine Aussetzung der Sanierungsanordnung und für den Bau von dezentralen Kleinklär- und Pumpanlagen. Wir favorisieren die Gruppenlösung, die in der Verantwortung der Zweckverbände liegt. 
Von Politik und Verbänden kommen polemische Äußerungen, wie: „die Verbrauchsgebühren würden spürbar steigen“. Diese Aussage stimmt nicht. Die Gruppenlösung bringt ein enormes Einsparpotential und die dafür ausgereichten Fördermittel vom Land gehen an die ZV. Die Abwasser- und Wasserverbände, wie auch die zuständigen Wasserbehörden in Thüringen sind aufgefordert, dass beschlossene Moratorium der Landesregierung zügig umzusetzen. Das tun sie aber nicht, obwohl das neue Thüringer Wassergesetz die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit bei den Kommunalabgaben vorsieht. 
Das vergangene Jahr 2017 hat nicht alle unsere Wünsche und Ziele erfüllt. Wir müssen auch für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) unsere Kräfte bündeln und fest zusammen stehen. Durch unsere beständige Arbeit und den Druck, den wir ausgeübt haben, wurde das Thür. KAG dahingehend geändert, dass im Ermessen der Gemeinden eine drastische Absenkung (Halbierung) der SAB ermöglicht wird. Diese Chance sollten wir nutzen und Jeder muss in seiner Kommune entsprechende Entscheidungen einfordern. 
Unser Zusammenhalt und unsere politische Unabhängigkeit machen uns stark und glaubwürdig.

In diesem Sinne wünscht der Vorstand Ihnen ein gutes Jahr 2018, bei bester Gesundheit. 
Vorstand der Geraer BI






OTZ Beitrag





ZVME                                                                                                                21. Juni 2017
Verbraucherbeirat
Vorsitzender Günther Franke

ZVME
Vorsitzender
Herr D. Heiland



Antrag auf Satzungsänderung zur Entwässerungssatzung des ZVME EWS § 9 Abs. 4. hier: Ihr Schreiben vom 07.03.2017

Sehr geehrter Herr Heiland,

mit Schreiben vom 12.01.2017 habe ich mich in der oben angeführten Angelegenheit an Sie gewandt mit der Bitte, diesen Antrag in den Entscheidungsgremien des Verbandes zu diskutieren und zu entscheiden.

Am 07. März 2017 habe ich ein Schreiben erhalten, mit den Unterschriften von Herrn Hauschild und Herrn Fritzsche, in welchem mir die Position der Unterzeichnenden übergeben wurde. Es ist schon wichtig, die Meinung dazu der Geschäftsstelle zu erfahren, entspricht aber nicht dem Ansinnen des Verbraucherbeirates.

Im § 24 der Verbandssatzung des ZVME ist festgelegt im Punkt (5) festgelegt:

„Die Beschlüsse des Verbraucherbeirates sind Anregungen und Empfehlungen gegenüber dem Verband und werden zunächst dem Verbandsvorsitzenden in schriftlicher Form vorgelegt. Sie sollen einen nach den gesetzlichen Vorschriften durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahmen enthalten. Der Verbandsvorsitzende legt die Angelegenheit dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Behandlung vor.“

Mein Schreiben vom 12.01.2017 war deshalb an die Verbandsräte des ZVME, z.H. des Verbandsvorsitzenden gerichtet. 
Sehr geehrter Herr Heiland, ich bitte Sie, diese Anregung resp. Empfehlung des Verbraucherbeirates den Verbandsräten zur Diskussion und Entscheidung zu übergeben.   
 


Mit freundlichen Grüßen

Günther Franke






ZVME
Vorsitzender des Verbraucherbeirates 
Günther Franke


An die Verbandsräte der Verbandsversammlung des ZVME 
z. Hd. Verbandsvorsitzenden Herrn Dietrich Heiland
De-Smit-Str. 6

07545 Gera 

Gera, den 12.01.2017 




Antrag auf Satzungsänderung zur Entwässerungssatzung des ZVME EWS § 9 Abs. 4



Sehr geehrter Herr Heiland,
nach Diskussion im Verbraucherbeirat vom 01.12.2016 möchte ich nachfolgenden Änderungsantrag auf Satzungsänderung anregen. Ich bitte sie, diesen Antrag allen Verbandsräten zuzustellen in den Verbandsgremien zu diskutieren:

Antrag auf Satzungsänderung zur Entwässerungssatzung des ZVME EWS § 9 Abs. 4

Der Paragraph 9 Abs. 4 1.: 

„Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle oder ist auf Grund der Ausführung des
Kanals als Druckrohrleitung oder Vakuumentwässerungsleitung ein Ablauf im freien
Gefälle nicht möglich, so kann der Zweckverband vom Grundstückseigentümer den
Einbau und Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstückes bzw.
eines für Vakuumentwässerungsleitungen geeigneten Hausanschlussschachtes
verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung der
Abwässer bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden
Planung und Ausführung des Kanalsystems nicht möglich ist oder mit einem nicht
vertretbaren finanziellen Aufwand für den Zweckverband verbunden ist.“

Ich beantrage eine Änderung des ersten Satzes wie folgt:

„Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle oder ist auf Grund der Ausführung…“, so ist das „oder“ zu streichen und durch ein „und“ zu ersetzen.

Begründung: 

Der Grundeigentümer hat mit einem freien Gefälle aus seinem Grundstück heraus bis zum Übergabeschacht an der Öffentlichkeitsgrenze seine Anschluss- und Benutzerpflicht Genüge getan. Wenn dann im öffentlichen Bereich eine Druck- oder Vakuumentwässerungsleitung - egal aus welchen Gründen - notwendig wird, so ist das dem Grundeigentümer nicht anzulasten, indem er auf eigene Kosten eine entsprechende Hebeanlage bauen, finanzieren und betreiben muss. Im öffentlichen Bereich hat der Zweckverband- wofür er gegründet wurde und sich verantwortlich zeichnet- für eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Abwässer zu sorgen. 
In gegebenen Fällen (wie z.B. in Gera-Dürrenebersdorf, Hofer Straße 3) bedeutet das eine Verschlechterung für den Grundstückseigentümer gegenüber dem vorherigen Zustand und ist in jedem Falle zu vermeiden. Sonst würde der Solidargedanke immer mehr in den Hintergrund treten, wenn Kosten für die Abwasserentsorgung (Hebeanlagen) im öffentlichen Raum in zunehmendem Maß auf die Grundstückseigentümer umlegt werden. 


Mit freundliche Grüßen


Günther Franke
Vorsitzender des Verbraucherbeirates








Festrede zum 20. Jahrestag der Geraer BI

Liebe Vereinsmitglieder,

im Namen des Vereinsvorstandes möchte ich Sie zu unserer heutigen Jubiläumsveranstaltung ganz herzlich begrüßen. Ein Gruß gilt auch all denen, die sich aus gesundheitlich oder beruflich bedingten Gründen entschuldigt haben und heute nicht teilnehmen können, aber zu den „Aktiven“ in unserer Solidargemeinschaft zählen. 

Wir freuen uns, das Wolfgang Kleindienst, Vorsitzender des Dachverbandes von cirka 100 Bürgerinitiativen der -Thüringer Bürgerallianz – unserer Einladung gefolgt ist. 

Herzlich Willkommen, lieber Wolfgang!

Wir können sicherlich davon ausgehen, dass Du die BA einmal kurz vorstellst und wir von Dir ein paar aktuelle Informationen zur Abgabensituation in Thüringen hören werden. 

20 Jahre Geraer Bürgerinitiative-
20 Jahre Kampf für sozial verträgliche und gerechte Kommunalabgaben.


Im September 1996 fassten engagierte Bürgerinnen und Bürger des ehemaligen Stadt- und Landkreises Gera den Entschluss eine BI zu gründen. Sie nannten sich vorerst: „Geraer Bürgerinitiative gegen zu hohe Wasser- und Abwasserbeiträge“.
Mit über 3500 Unterschriften bekundeten sie ihren Unmut und legten Protest gegen den Inhalt der Satzung der ZV Wasser/ Abwasser OWA und deren Verfahrensweise zur Durchsetzung der Beitragerhebung ein. Die OWA verlangte damals Beitragssätze für eine Grundstücksfläche 2,88 DM/m² (jetzt 0,53 €/m²) und 9,41 DM/m² (jetzt 2.58 €/m²) für die Geschossfläche. Das war für die meisten Anschlussnehmer insbesondere im ländlichen Raum finanziell nicht zu stemmen und auch sozial unverträglich. 

Berechtigt stellt man sich heute die Frage, wie konnte es zu einer solch fehlerhaften Berechnung und Entwicklung kommen? 
War es wirklich n u r Inkompetenz?

Am 16.12.1996 fand in der Gaststätte „Heimatscholle“ mit 30 Gründungsmitgliedern die Gründungsversammlung statt. 
Ein Vorstand mit
• Siegfried Guddat,
• Gerhard Fischer,
• Edeltraut Renker,
• Frank Mühl und 
• Günter Thomas 

wurde gewählt und der endgültige Vereinsname „Geraer Bürgerinitiative und Bürgervertretung gegen zu hohe Kommunalabgaben e.V.“ beschlossen.
Folgender Auszug aus dem Gründungsprotokoll macht Absichten und Ziele unseres Vereins in besonderer Weise deutlich, die bis heute Maßstab unseres Handelns in den Auseinandersetzungen mit ZV, Kommunen und Behörden sind:

( Zitat ) „ Durch die Organisation eines regen Vereinslebens sollen die Verantwortlichen in den Kommunen und besonders des Zweckverbandes dazu verpflichtet werden, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über beabsichtigte Maßnahmen zu informieren. Anlass, Sinn und Zweck von kommunalen Investitionen müssen von dem Bürgern verstanden und akzeptiert werden. Deshalb muss in den Städten und Gemeinden das Gespräch mit den Bürgern über vorgesehene Projekte im Vordergrund stehen. Es darf in naher Zukunft keine Investitionsentscheidung mehr geben, die nicht ausführlich vor Ort diskutiert wird, zum Beispiel auf Bürgerversammlungen. Das hat Einfluss auf das Kostenbewustsein der Verantwortlichen, weckt Verständnis für die Maßnahmen bei den Bürgern und ist ein Stück gelebte und praktizierte Demokratie. In diesem oder jenen Fall kann die intensivere Diskussion vor Ort dazu führen, dass die Maßnahmen kostengünstiger und effektiver durchgeführt werden, weil die Vorstellungen der Planer, die Bedürfnisse der Bürger und die objektiven Erfordernisse besser in Einklang gebracht werden. Dieses soll mit der Zielsetzung verbunden werden, durch eine Kostenminimierung auch die finanzielle Beteiligung (Belastung) der Bürger zu senken.“ ( Zitatende )

Die Mitgliederzahl stieg bis 1999 rasant auf etwa 2500 an. Die Aktivitäten beeindruckten sogar den damaligen OB Ralph Rauch, der sagte: „Er sei dankbar, dass es die BI gibt- sie soll prüfen bis Klarheit herrscht.“

Die BI konzentrierte sich in den ersten Jahren hauptsächlich auf die Aktivitäten des ZV und deren Grundlage für die Abgabenberechnung, der so genannten Globalberechnung. Die Gespräche und Auseinandersetzungen mit den ZV wurden jedoch immer komplizierter und aufwendiger. Lange Zeit wurden wir nicht als Partner bei der Klärung von Problemen akzeptiert. Der für die Arbeit des Vereines notwendige Informationszugang blieb uns oftmals verschlossen. Es ist der Verdienst des langjährigen Vorsitzenden unseres Vereines – Siegfried Guddat – in aufwendiger Kleinarbeit, aus der Vielzahl öffentlich zugängiger Dokumente, den Teil der Berechnungsgrundlagen für die Beitragserhebung heraus zu kristallisieren, der als „fehlerhaft“ angefochten werden konnte. 

Steter Tropfen höhlt den Stein!

Trotz der beschriebenen schwierigen Situation, führte dieser Kampf - den wir übrigens nicht allein geführt haben - dazu, dass 2002 eine neue Gebühren- und Beitragssatzung für Wasser und Abwasser zustande gekommen ist. 

Erreicht wurde nämlich, dass die Wasserbeiträge abgeschafft und die Abwasserbeiträge mehr als halbiert wurden. Trotz dieser Erfolge, bleiben Fragen besonders zum Abwasser offen. Der Globalberechnungszeitraum für Abwasser ging 2014 zu Ende, so dass gegenwärtig eine Grundlage für weitere Bescheidungen fehlt. Welche Wege der Zweckverband zukünftig gehen wird, dahinter steht ein großes Fragezeichen.

Heute sind wir aber in die Prozesse in ganz anderer Weise eingebunden. Drei unserer Vorstandsmitglieder sind in den Entscheidungsgremien des Zweckverbandes als Verbandsräte unmittelbar eingebunden. Natürlich sind Satzungsänderungen oder Festlegungen des ZV immer Mehrheitsentscheidungen. An den Willen jedoch der genannten Verbandsräte, sich für sozial gerechte und verträgliche Belastungen einzusetzen, fehlt es nicht.

Von unserem Vorstand sind auch 3 Mitglieder im Verbraucherbeirat des ZVME vertreten. Natürlich müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass dieses Gremium n u r beratende Funktion hat. Viel wichtiger ist aber:
-über den VB können Fragen und Probleme in den öffentlichen Focus gerückt werden. 

Die seit 2015 erfolgten Übernahme der Betriebsführung des ZV in Eigenregie betrachten wir die jetzige Entwicklung kritisch. Fehlende Zahlen zur Beurteilung der Effizienz der Arbeit lassen immer noch auf sich warten. Es kann nicht sein, dass höhere Aufwendungen und Reduzierungen der Investitionen zu Lasten der betroffenen Grundstückseigentümer/Nutzer gehen. Wir erkennen den Versuch, das bestehende Solidarprinzip „aufzuweichen“.
Wehret den Anfängen!
Kommt ... mit Euren Fragen und Anliegen rechtzeitig zu uns,...ehe vollendete Tatsachen durch den ZV oder den Verwaltungen geschaffen werden.


Wir wissen spätestens seit 2012/13, wie stabile, einheitliche und wettbewerbsfähige Fernwasserpreise in Thüringen aussehen. Obwohl das Trinkwasser ein Allgemeingut ist, wird der Preis in den seit 2013 geltenden neuen Verträgen nach marktwirtschaftlichen Gesichtpunkten verhandelt. 


So kommt es zu völlig unterschiedlichen Abnahmepreisen. Während in Erfurt und dem Umland (bereits auf Druck korrigiert) 49 Cent pro m³ gezahlt wird, muss der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal 66 Cent berappen. Kleinere Zweckverbände werden mit noch höheren Abnahmekosten belastet.
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Die Kalkulationsgrundlage des Thüringer Fernwasserverbandes ist höchst zweifelhaft und intransparent, obwohl dem Land 2/3 Anteile des Verbandes gehören. 
An dem Thema, liebe Freunde, bleiben wir dran. 


Seit vielen Jahren sorgen Straßenausbaubeiträge immer wieder für Schlagzeilen. Deshalb unterstützen wir die Bürgerallianz in ihrem Kampf, Veränderung der Thüringer Kommunalabgabengesetzgebung zu erreichen, mit dem Ziel Abwasser- und SA-Beiträge gänzlich abzuschaffen. Zumindest aber sollten sozial-gerechte Lösungen – besonders was den zeitlichen Rahmen rückwirkender Beitragserhebungen betrifft – gefunden werden.

Ich möchte daran erinnern, dass es der CDU / SPD geführten Vorgängerregierung voll anzurechnen ist, dass mit der Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2011, die Bürger durch die Rückwirkungsfrist noch für Jahrzehnte zurückliegende Ausbaumaßnahmen beschieden werden können.

Die damaligen Regierungsverantwortlichen ignorieren einfach das an den bayrischen Gesetzgeber gerichtete Bundesverfassungsgerichtsurteil.
Trotz verfassungsrechtlicher Beanstandungen, sah man in Thüringen erst einmal keinen Handlungsbedarf. Bis zum Jahr 2021 sollte nach dem Willen der Lieberknecht-Regierung, die Regelung unverändert bleiben. Also weiterhin recht- und verfassungswidrig.

Das Problem was wir heute haben, auch die jetzige Regierungskoalition tut sich sehr schwer grundsätzliche Neuregelungen oder Veränderungen der Kommunalabgabengesetzgebung anzustreben, um die Bürger deutlich zu entlasten. 
Damit sind die Minimalforderung unserer BI unter dem Dach der Bürgerallianz noch einmal klar definiert.

Wolfgang Kleindienst wird sich sicherlich auch zu diesen Fragen äußern.

Uns beunruhigt die hohe Anzahl von Bürgerbeschwerden und Widersprüchen, die uns besonders aus dem Raum Münchenbernsdorf und Gera erreichen.

Hier haben wir uns mit höchst fragwürdigen Verfahrensweisen und Entscheidungen der zuständigen Verwaltungen auseinanderzusetzen.
Da wir oftmals die Rechtmäßigkeit der Bescheidungen in Frage stellen müssen, unterstützen wir ausgewählte Sachverhalte einzelner Mitglieder bei der juristischen Klärung. Dies liegt im Interesse aller BI-Mitglieder.

Damit für die hier Anwesenden sichtbar wird, dass wir ständig an der Lösung der anstehenden Probleme arbeiten, weise ich auf die bevorstehende Regionalkonferenz der Thüringer Bürgerallianz am 27.01.2017, um 15.00 Uhr in der IHK Gera Gaswerkstraße hin. Es wäre eine großartige Sache, wenn sich aus unseren Reihen etwa 10 Teilnehmer finden könnten und ihre Bereitschaft uns mitteilen.

Zum Tag des Trinkwassers am 23.03.2017 des ZVME planen wir, eine Besichtigung im Klärwerk Stublach und eine anschließendem Podiumsgespräch mit dem Verbandvorsitzenden Herrn Heiland, zu organisieren. Hier wünschen wir uns eine entsprechend hohe Beteiligung durch unsere Mitglieder. Über das Zustande kommen werden wir Euch aber noch rechtzeitig informieren.


Unser Fazit rückblickend ist, wer kämpft kann verlieren, und wer nicht kämpft hat schon verloren.
An unser Ziel, die Abschaffung aller Zwangsbeiträge halten wir trotz vieler Schwierigkeiten und Hemmnisse weiter fest.

Der Vorstand dankt Euch für Eure stete Treue, die manchmal auch überstrapazierte Geduld (20 Jahre brauchen einen langem Atem) und die feste Solidarität zum Verein.
Danke Euch allen!





Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt


Bethenhausen, den 14.08.2016




Betr. Unsere Petition E-300/16

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Ihrer Stellungnahme vom 13.07.2016 beziehen wir wie folgt Stellung:

Das Anliegen unserer Petition ist grundsätzlicher Art und umfasst zwei Schwerpunkte.

1. Verschlechterung der Situation im Vergleich zu 2009: ein Fallbeispiel

Die Anschlußnehmer in der Hofer Straße Nr. 1-3 in Dürrenebersdorf haben 2009 vom ZVME eine rechtskräftige Einleitgenehmigung erhalten, die sie mit hohem baulichen Aufwand so umsetzten, dass die Ableitung der Abwässer wie vor 2009 im freien Gefälle in die öffentliche Kanalisation erfolgte. Damit sind sie ihrer Anschluss- und Benutzerpflicht im vollen Umfang gerecht geworden. Dies wurde so vom Zweckverband ohne Beanstandung akzeptiert.
2014 legten Behördenentscheidungen im öffentlichen Bereich eine andere Kanalführung fest und zwar eine Druckleitung. Die Grundeigentümer trugen keine Schuld daran, dass diese neue Entwässerungsvariante notwendig wurde, werden aber dennoch zum Bau einer Hebeanlage auf ihrem Grundstück verpflichtet, obwohl weiterhin ein freies Gefälle zum öffentlichen Kanal besteht.
Der ZVME entledigt sich auf diese Weise seiner originären Verantwortung und Pflichten als Abwasserbeseitiger, indem der Grundeigentümer sämtliche Kosten für den Bau und Betrieb der Hebeanlage trägt. Dies stellt eine massive Verschlechterung gegenüber dem Zustand von 2009 dar und ist nicht akzeptabel. 
Der Ermessensspielraum des ZVME kann nicht dahingehend genutzt werden, dass eine neue Entwässerungsvariante mit deutlich höherer Belastung für den Verbraucher einhergeht. Wenn schon eine Variante der Druckentwässerung durch den Zweckverband bevorzugt wird, wäre zur Vermeidung einer Schlechterstellung eine Hebeanlage im öffentlichen Bereich zu Lasten des ZVME zu errichten. Für einen Zweckverband als Körperschaft öffentlichen Rechts muss in hohem Maße das Solidarprinzip gelten und durchgesetzt werden. Die Suche nach einer kostengünstigen Lösung für den ZVME kann nicht ausschließlich zu Lasten des Verbrauchers gehen. Das neu zu gestaltende Thüringer Wassergesetz sollte unbedingt das Solidarprinzip weiter stärken.

2. Forderung nach Änderung der Entwässerungssatzung § 9/4 des ZVME

Wenn vom Grundstück zum öffentlichen Kanal ein freies Gefälle besteht und bis dorthin der private Kanal liegt und anschließbar ist, so ist die geforderte Anschluss- und Benutzerpflicht seitens des Anschlußnehmers vollumfänglich erfüllt. Es ist dann die originäre Aufgabe des Abwasserbeseitigungspflichtigen, die weitere Entsorgung zu sichern (vgl. die zentrale Hebeanlage für die Ortslage Collis bei Gera).
Vor diesem Hintergrund ist im ersten Satz des § 9/4 der EWS des ZVME das Wort „oder“ durch ein „und“ zu ersetzen. Der Absatz 4 müsste dann folgendermaßen lauten:
„Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle und ist auf Grund der Ausführung des Kanals als Druckrohrleitung oder Vakuumentwässerungsleitung ein Ablauf im freien Gefälle nicht möglich, so kann der Zweckverband vom Grundeigentümer den Einbau und Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstückes bzw. eines für Vakuumentwässerungsleitungen geeigneten Hausanschlussschachtes verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung der Abwässer bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems nicht möglich ist oder mit einem nicht vertretbaren Aufwand für den Zweckverband verbunden ist.“
Nur wenn kein freies Gefälle zum öffentlichen Kanal besteht und auch die Ausführung des öffentlichen Kanals keinen Ablauf im freien Gefälle ermöglicht, kann eine Hebeanlage verlangt werden.

Wir bitten Sie, unsere Argumente und die daraus abgeleiteten Forderungen in Ihrem Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gern zu Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Günther Franke







ZVME - Verbraucher bleiben im Ungewissen 


Der Verbraucher setzt voraus, dass Trinkwasser immer fließt und eine normgerechte Entsorgung des Abwassers vorgenommen wird. Dies ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die der Zweckverband Mittleres Elstertal zu erbringen hat.

Es ist wohl in erster Linie der Umsicht und dem Fleiß der Mitarbeiter zu danken, das mit der Übernahme dieser wichtigen Ver- und Entsorgungsaufgaben seit 1. 1. 2015 in Eigenregie des Zweckverbandes, die Qualität weiter gesichert war. Heute wissen wir, dass die Entscheidungen nicht mit einer dem Umfang der Aufgabe angemessenen Vorbereitung und der notwendigen Transparenz getroffen wurden. Selbst die Entscheidungsgremien wurden nicht ausreichend einbezogen. Die Kernfrage, ob der vor anderthalb Jahren installierte Eigenbetrieb jedoch im Interesse der Verbraucher effektiver und damit für die zukünftige Gebühren- und Beitragsbelastung günstiger arbeiten kann, als mit Unterstützung eines “Dritten“ als Dienstleister, blieb bis heute unbeantwortet. 

Die kürzliche Feststellung des Verbandsvorsitzenden „ Die Entwicklung des Zweckverbandes befindet sich im Aufschwung“ gibt auf diese offene Frage keine Antwort. Auch mit der Aussage „...das Ziel einer ordnungsgemäßen Wasserver- und Abwasserentsorgung zu vertretbaren Preisen zu erreichen“, bleiben die Verantwortungs- träger mit der Antwort unverbindlich. 

Als Ergebnis nehmen wir heute zur Kenntnis, dass die volle Normalität des Geschäfts-betriebes immer noch nicht erreicht ist. Immer noch währende juristische Auseinandersetzungen, zum Erzwingen von Ansprüchen vom vormaligen Dienstleister -bei denen bisher kein „Punksieg“ erreicht werden konnte – kann zu weiteren unkalkulierbaren Belastungen für den Verband und damit für die Verbraucher führen.

Belastbare Zahlen zur Beurteilung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des in Eigenregie geführten Betriebes für das Jahr 2015 liegen immer noch nicht vor. Nach jetzigem Stand ist nicht einmal terminlich gesichert, wann die gesetzlich geforderten, inzwischen lange schon überfälligen Zahlen auf dem Tisch liegen. Die Geraer Bürgerinitiative und Bürgervertretung gegen zu hohe Kommunalabgaben, erwartet im Interesse Ihrer Mitglieder Klarheit darüber, wie sich die Belastungen für die Beitrags- und Gebührenzahler entwickeln werden.

Die einzigen Zahlen aus denen wir derzeit Tendenzen der Entwicklung des Verbandes ableiten können, liegen uns mit dem Nachtragshaushaltes 2015 und der Planung 2016 vor. Wir registrieren zusätzliche Belastungen in Millionenhöhe bei gleichzeitiger Halbierung der Investitionen. Der in Eigenregie geführte Betrieb ging zudem vor anderthalb Jahren gleich mit einer Gebührenerhöhung an den Start. 

Will der Zweckverband die zukünftigen Aufgaben so lösen ?

Wie das in der Praxis aussieht und umgesetzt wird, zeigt die gegenwärtig laufende Baumaßnahme des Zweckverbandes - zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen, der Oberflächenentwässerung und der Anbindung weiterer Grundstücke an die zentrale Abwasserbeseitigung – in Trebnitz.

Um Kosten zu sparen geht der Zweckverband eigene Wege, die nicht nur das bisherige Solidarprinzip in Frage stellen, sondern rechtlich auch höchst umstritten sind.

Entgegen bisher üblicher Verfahrensweisen verlangt der Zweckverband von den Grundstückseigentümern den Einbau und Betrieb von Hebeanlagen, obwohl die Abwasserentsorgung in dem neu herzustellenden Kanalsystem im „freien Gefälle“ erfolgen könnte. 

Eine Novum; bei Fertigstellung der Anlagen wird in Trebnitz das Abwasser bergab gepumpt.

Für diesen Schildbürgerstreich haben die Grundstückeigentümer die im oberen vierstelligen Bereich angesiedelten Kosten für die Installation der umfangreichen Technik der Hebeanlagen auf eigenen Grundstück zu tragen. Der Begründung des Zweckverbandes
- der „billigsten“ Variante pflichtgemäß den Vorzug geben zu müssen – können wir nicht folgen. Das Bauvorhaben Trebnitz gehört noch einmal auf den Prüfstand. Die Entscheidungsträger des Zweckverbandes müssen wohl auch noch einmal daran erinnert werden, dass sie die kommunale Zusammenarbeit zum Wohle der Mitgliedsgemeinden und ihrer Bürger auszurichten haben. 



Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

wir wollen Sie hiermit kurz über aktuelle Themen der Vereinsarbeit informieren:

 

·         Seit Jahresbeginn versucht die Verbandsspitze den Zweckverband Wasser/Abwasser (ZV) in Eigenregie zu führen. Die meisten Verbandsräte meinen, dass die OTWA GmbH als Dienstleister, zu teuer war und den ZV in die Schulden getrieben hätte. Der Eigenbetrieb könne es besser – man hätte ja aus der Vergangenheit gelernt.
Nun stellt sich aber nach fast einem Jahr heraus, dass der Eigenbetrieb immer noch nicht richtig läuft. Man streitet sich noch gerichtlich mit der OTWA um Software-Programme, die dem Eigenbetrieb wohl noch fehlen, um damit innere und außerbetriebliche Datenflüsse zum Laufen zu bringen bzw. aufrechtzuerhalten.
Die gerichtlichen Streitereien allein kosten dem ZV viel Geld und wer muss es letztendlich bezahlen…?  
Wir sind der festen Überzeugung, dass die OTWA in den vergangenen Jahren einen gut funktionierenden und effektiven Betrieb aufbaute und führte. Dies ist auch erkennbar bei den stabilen Gebühren, die teilweise sogar sanken. Ab 2015 wurde eine massive Gebührenerhöhung um 30ct/m³ beschlossen, obwohl in den vorherigen 3 Jahren eine Gebührenüberdeckung zu verzeichnen war. Die Weiterführung der Abwasserbeiträge über 2014 hinaus wird nicht ausgeschlossen.
Der 2015 beschlossene Nachtragshaushalt beinhaltete 1,5 Mio. € und der Haushalt für 2016 noch einmal über eine weitere Million Euro zusätzliche Aufwendungen. Dabei wurden die Investitionen 2015 nahezu halbiert.
Das zeigt überdeutlich, dass der Preis für die „Wiedererlangung der eigenen Handlungsfähigkeit“ durch den ZV (Eigenbetrieb) sehr hoch – und nach unserer Auffassung zu hoch - ist und wir, die Verbraucher, damit zukünftig noch höher belastet werden. Wir sehen die Umstrukturierung des ZV in Bezug auf die Kostenentwicklung mit großer Sorge und werden diese Entwicklung kritisch begleiten.

·         Mit viel Engagement und Kraft sind wir mit der Thüringer Bürgerallianz e. V. im Thür. Landtag gemeinsam daran, dass endlich die Straßen- und Abwasserbeiträge generell abgeschafft werden. Der Koalitionspartner SPD sträubt sich aber noch gewaltig. Auch die Reduzierung des Rückwirkungszeitraumes bei Beiträgen von bisher 30 Jahren auf 4 Jahre wird wohl erst 2016 beschlossen.

·         Seit 2012 wollen wir beim Thüringer Fernwasserverband (TFW) erreichen, dass gleiche und transparente Fernwasserpreise für alle ZVe gelten. Die bestehenden „Blockpreise“ beinhalten eine abnahmeabhängige Preisbindung und sind daher von unserem Ziel noch weit entfernt. Gera ist beispielsweise gegenüber Erfurt im Nachteil und muss höhere Abnahmepreise hinnehmen.

·         Ein weiteres großes Ärgernis sind die Gebührenerhebungen der Verwaltungs- und Landratsämter für die Bearbeitung von Widersprüchen der Bürger in Höhe von 30 - 3000 €.  Die mit Steuermitteln finanzierten Ämter kassieren so für ihre Bearbeitungen über 14 € pro ¼ Stunde zusätzlich. Viele schreckt diese Abzocke bei der Weiterführung ihrer berechtigten Widersprüche ab.

 

·         Gemeinsam mit der Thüringer Bürgerallianz machen wir Front gegen den sogenannten  „Wassercent“, der für Investitionen zum Hochwasserschutz dienen soll. Diese hoheitliche Aufgabe des Bundeslandes sollte aber über Steuergelder finanziert werden.

 

Gern erinnern wir an unsere bereits erreichten Erfolge, die sich für Viele in den vergangenen Jahren positiv auswirkten:

·         Abschaffung der Wasserbeiträge und die Rückzahlung schon gezahlter Beiträge

·         Halbierung der Abwasserbeiträge und Zurückzahlung zuviel bezahlter Beiträge

·         Einführung der Kappungsgrenzen für große Grundstücke (Privilegierung genannt).

All diese Erfolge sind politische Errungenschaften, die ein Bürger im Alleingang, also ohne die Solidargemeinschaft Bürgerinitiative, nicht erreicht hätte.

Im kommenden Jahr feiert die Geraer Bürgerinitiative ihren 20. Jahrestag. Der gesamte Vorstand möchte sich für Ihren langen Atem, der festen Solidarität und der steten Zuversicht, dass wir unser großes Ziel, die Abschaffung der Zwangsbeiträge erreichen werden, ganz herzlich bedanken.

 

Der Vorstand wünscht Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Franke
Vereinsvorsitzender

 



Offener Brief Abschaffung Zwangsbeiträge


Antwortschreiben an TMIK-Dialog Umsetzung Koalitionsvertrag 03.05.15

Anschreiben Fraktion Grüne-Rückwirkung SAB 30.04.15

Anschreiben Fraktion Linke-Rückwirkung SAB 30.04.15

Anschreiben Fraktion SPD-Rückwirkung SAB 30.04.15

Anschreiben MP Bodo Ramelom-Rückwirkung SAB 30.04.15



Pressemitteilung 

Politisches Versagen im Zweckverband wird die Verbraucher belasten


Für die Versorgung der cirka 140 000 Verbraucher der Stadt Gera und des Umlandes mit Wasser und der dazugehörigen Abwasserentsorgung durch den Zweckverband Mittleres Elstertal (ZVME) arbeitete bisher der Dienstleister OTWA mit rund 150 engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern. Sie tragen seit vielen Jahren Verantwortung für eine der wichtigsten Aufgaben in der Daseinsvorsorge. Es ist daher logisch, dass sich die komplexen Aufgaben der Betriebsführung mit dem Auslaufen des Vertrages am 31. 12. 2014, nicht mit einem bloßen „Umlegen des Hebels“ in der Neujahrsnacht, in veränderter Regie übernehmen lassen. 

Aber genau dazu herrscht im Zweckverband und den Verbandsgremien Uneinigkeit. Die wichtigste Frage, wie es mit der Versorgung mit Trinkwasser und der Abwasserentsorgung ab dem 1. Neujahrstag weitergeht, ist wenige Stunden vor Jahreswechsel immer noch ungeklärt. 

Beschwichtigende Worte des Verbandsvorsitzenden, dass Trinkwasser weiter fließen werde (OTZ v. 18. 12. 2014), können nicht über das bisherige verantwortungslose Handeln hinweg täuschen. Das Fehlen einer Entscheidung wird von der Verbandsspitze nicht einmal mit der gebotenen Dringlichkeit behandelt.

Um Zusammenhänge besser zu verstehen sind ein paar Anmerkungen notwendig. Auf der Grundlage eines im Jahr 2013 fast einstimmig verabschiedeten Beschlusses der Verbandsversammlung wurde entschieden, die Betriebsführung wieder über eine Ausschreibung einem „Externen“ zu übertragen. Die gute Qualität der bisherigen Betriebsführung war dafür sicherlich entscheidend. 

Dabei war es logisch, dass sich auch der bisherige Dienstleister, die OTWA, am Ausschreibungsverfahren wieder mit beteiligen wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft (mit Stadtwerken Gera, danach mit GUD) wurde später auch das wirtschaftlichste und damit für den Verbraucher beste Angebot vorgelegt. Auf dieser Grundlage hätte eine schnelle Vergabeentscheidung getroffen werden können. 

Es sollte anders kommen! 

Künstlich aufgebauschte rechtliche Bedenken, besonders den Bieterwechsel betreffend, dienten als Vorwand dringend notwendige Entscheidungen bis heute zu verzögern, obwohl Rechtssprechungen aus der jüngeren Zeit einen Wechsel in einer Bietergemeinschaft für unbedenklich halten, sofern die Eignung des Anbieters gewahrt bleibt.

Ohne Einbeziehung der Beschlussgremien des Verbandes wurden Vergabevorentscheidungen getroffen. Der Bietergemeinschaft OTWA/GUD wurde mitgeteilt, dass die Absicht bestehe, sie vom Wettbewerb – wegen Bieterwechsels im Verfahren - auszuschließen. 

Absicht oder .......?

Es wird immer offenkundiger, dass unterschiedliche Interessen hier im Spiel sind. Einige Vertreter favorisieren die Schaffung eines Eigenbetriebes, den es ja bereits einmal in den 90iger Jahren gab und deren Betriebsführung gescheitert war. Grundsätzlich ist der Gedanke die Aufgaben der Betriebsführung in Eigenregie zu übernehmen ja durchaus legitim, wenn ein Nachweis vorgelegt werden kann, dass diese für den Verbraucher Vorteile bietet und auch nicht zum Nachteil der bisher Beschäftigten führt. Da ein solcher Nachweis jedoch bis heute nicht erbracht werden konnte, sollte das Thema „Eigenbetrieb“ auch nicht zur Entscheidung anstehen. 

Jeder weitere Tag der Verzögerung einer Entscheidung zur Vergabe der Betriebsführung, wird die Verbraucher zusätzlich belasten.

Deshalb hat auch die Stadt GERA eine Dringlichkeitssitzung der Verbandsversammlung des ZVME initiiert. Mit der formellen Abweisung der Dringlichkeit haben sich die Verfechter einer offenbar anderen Lösung, einer Klärung in letzter Minute verwehrt. Sie sollten sich aber auch für die nachteiligen Folgen verantworten.

Dieser Hick, Hack um die Betriebsführung wirft die berechtigte Frage auf, ob die Entscheidungskompetenz im ZVME überhaupt noch gegeben ist ? 

Wir stellen uns auch solidarisch an die Seite aller Mitarbeitern der OTWA , die in den vergangenen Jahren nachweislich eine qualifizierte und engagierte Arbeit geleistet haben. Sie haben es nicht verdient zum Spielball unterschiedlicher Interessen zu werden und persönliche Nachteile für das verantwortungslose Handeln Einzelner hinnehmen zu müssen. Aus unserer Sicht wäre es völlig legitim gewesen, wenn die OTWA bis zu einer entgültigen Vergabeentscheidung ihre Aufgaben weitergeführt hätten. 

Wir fordern den Vorsitzenden des Zweckverbandes auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und mit den Entscheidungsgremien des Zweckverbandes, alles zu unternehmen, um noch größeren Schaden von den Verbrauchern abzuwenden. Nur mit einer ausgezeichneten Arbeit des Zweckverbandes lässt sich verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. 

Wir werden diesen Prozess auch weiterhin mit dem Blick auf die Verbraucherinteressen und in Solidarität mit den Beschäftigten der OTWA, kritisch verfolgen ! 

- Der Vorstand - Gera, 22. 12. 2014 





Pressemitteilung 

Zweckverbandsentscheidungen werden zur Realsatire

Aufatmen! „Es läuft alles weiter“, versicherte der Vorsitzende des Zweckverbandes Mittleres Elstertal – Dietrich Heiland - mit Blick auf die Übernahme der Betriebsführungsaufgaben ab 1. 1. 2015 in Eigenregie .

Ist das wirklich ein so ganz normaler Vorgang (OTZ 2. 1. 2015), wie man den Verbrauchern suggerieren will ? 

Das was derzeit hinter den Türen des Zweckverbandes, an den Entscheidungsgremien vorbei abläuft, ist alles andere als normal. Nur in einer einzigen Aussage wird der Verbandsvorsitzende recht behalten. Das kostbare Nass wird weiter aus den Wasserhähnen fließen und die Verbraucher werden tatsächlich vorerst nicht viel vom Tauziehen um die Betriebsführung bemerken. Das dies so sein wird, ist aber keinesfalls dem Handeln und den Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden zu zuschreiben. Einzig und allein, sind es die Mitarbeiter des bisherigen Dienstleisters OTWA, die sich den wichtigen Aufgaben zur Daseinsvorsorge verpflichtet fühlen, sich verantwortungs-bewusst verhalten und einfach weiterarbeiten, ohne zu wissen was für sie der nächste Tag an weiteren Überraschungen bereit hält. Dieses Verhalten, aber auch die qualifizierte und engagierte Arbeit der vergangenen Jahre haben Dank und Anerkennung verdient. 

Auf der Grundlage eines nahezu einstimmig gefassten Verbandsbeschlusses, hat man sich dazu bekannt, die Aufgaben der Betriebsführung wieder einem „Dritten“ zu übertragen. Dies widersprach wohl der Interessenlage einzelner Verbandsvertreter. Der Aktionismus der letzten Wochen und die der Presse zu entnehmenden Aussagen, besonders auch des Verbandsvorsitzenden, lassen diesen Schluss zu. Nun wurden mit der Übernahme der Betriebsführungsaufgaben in Eigenregie seit dem Neujahrstag Tatsachen geschaffen, die man offensichtlich weiter zementieren möchte. In diesem Zusammenhang muss man immer wieder daran erinnern, dass es einen Eigenbetrieb bereits einmal in den 90iger Jahren gab, deren Betriebsführung gescheitert war. Erst mit der Übernahme der Aufgaben durch die OTWA, zog Professionalität in die Betriebsführung ein und es konnte verloren gegangenes Vertrauen zurück gewonnen werden. 

Grundsätzlich ist der Gedanke, die Aufgaben der Betriebsführung in Eigenregie zu übernehmen durchaus legitim, wenn ein Nachweis erbracht werden kann, dass sich daraus Vorteile für die Verbraucher ergeben. Ein solcher Nachweis konnte jedoch bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt werden. Eine Betriebsführung in Eigenregie müsste zudem, langfristig geplant und akribisch gut vorbereitet werden, um überhaupt eine Erfolgschance zu besitzen. 

Jeder kann sich daher auch die Frage selbst beantworten, ob man eine so wichtige und komplexe Aufgabe der Daseinsvorsorge - der Versorgung mit Wasser und der Abwasserentsorgung von 36 Gemeinden und 140.000 Verbrauchern - quasi über Nacht, ohne notwendige organisatorische Vorbereitungen, übernehmen und weiterführen kann. Die Übernahme von 100 bisher mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter der OTWA, zur Weiterführung der Aufgaben vom Zweckverband bilden allein noch kein Garantie für eine erfolgreiche Arbeit. Es gehört eine Führungsmannschaft dazu, die Kompetenz und Verantwortung in sich vereint. 
Die Zeche des gegenwärtig ungeordneten Zustandes wird der Verbraucher letztlich zahlen, wenn gleich er dies nicht zeitnah verspüren wird. 

Alle Argumente der inzwischen geouteten Verfechter eines Eigenbetriebes (siehe OTZ v. 2. 1. 2015), im Interesse der Verbraucher handeln zu wollen, sind momentan nur leere Worte und mit keinerlei Erkenntnissen belegt. Zudem stehen alle Überlegungen die Aufgaben in Eigenregie zu übernehmen, im Widerspruch zum beschlossenen mehrheitlichen politischen Willen der Mitgliedskommunen. 

Der Zweckverband muss seine Handlungsfähigkeit umgehend zurück gewinnen. Dazu sind sofortige Entscheidungen der Verbandsversammlung notwendig. Es kann nicht sein, dass Verbandsräte Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung aus der Presse entnehmen müssen. Wir unterstützen, die von der Stadt Gera beantragte Dringlichkeit zur Klärung der offenen Fragen.

Als Bürgerinitiative, werden wir diesen Prozess auch weiterhin mit Blick auf die Verbraucherinteressen und in Solidarität mit den Beschäftigten der OTWA, kritisch verfolgen ! 




- Uwe Raubold - Gera, 3. Januar 2015 
Vorstandsmitglied/Öffentlichkeitsarbeit



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